Technik der Netzwerkkamera
|
Teil 1 |
Um die erwähnten Nachteile der geringen Upstream-Datenraten auszugleichen, besitzt die Netzwerkkamera Zwischenspeicher, die Bilder in DVD-Qualität für eine kurze Zeit aufnehmen, so dass in einem überwachten Raum der Eindringling filmreif abgelichtet wird. Die Bilder werden dann aus dem Gefahrenbereich über das Netz versandt. Die Ansprechempfindlichkeit der Kamera für den Start der Bildspeicherung, die wahrzunehmende Mindestgröße des sich bewegenden Objektes als auch die Bildvorlaufzeit lassen sich individuell einstellen. Eine alternative Lösung ist der Einsatz von speziellen Video-Servern, mit denen über eine längere Zeit bis zu 100 Bilder pro Sekunde aufgenommen werden können, auf die man später aus der Ferne zugreift. Auch Netzwerkkameras benötigen ausreichendes Licht. Für eine gute Aufnahme sind mindestens 200 lux erforderlich. 1 lux entspricht der Helligkeit einer Kerze. Normales Bürolicht liegt bei 500 lux. Blende und Belichtungszeit erlauben eine Anpassung an die vorhandenen Lichtverhältnisse. Die Blende wird in der Regel automatisch nachgeführt. Die Belichtungszeit ist fest auf 1/60 Sekunde eingestellt. Nur im System können andere Zeiten eingestellt werden. Nicht optisch wahrnehmbare IR-Lampen werden in der Dunkelheit verwendet, gleichzeitig wird die Kamera auf Schwarz-Weiß-Aufnahmen umgeschaltet Die Bildkomprimierung erfolgt im MPEG-4 oder Motion JPEG Format. MPEG-4 überträgt nur Teile einer Aufnahme, die sich von früheren Aufnahmen unterscheiden, z.B. eine Person bewegt sich vor einem unbeweglichen Hintergrund. Die lizenzierte Bildtechnologie MPEG-4 benötigt dadurch eine geringere Bandbreite. Hingegen komprimiert Motion JPEG das gesamte Image und garantiert mit einer größeren Datenmenge eine höhere Bildqualität. Die Qualität des Breitband-Routers zwischen der IP-Kamera und dem |
Internet bestimmt entscheidend die Betriebssicherheit der Kamera. Einfache Breitband-Router erlauben zwar einen funktionierenden Internet Zugang für einen PC, erfüllen aber nicht immer die Anforderungen für den Betrieb der Netzwerkkameras. Die so genannten HTTP-Ports müssen den Kameras zugeordnet werden können. Der Zugriff auf die Kamera erfolgt mit einem festgelegten Hostnamen, z.B. Camera5. Server1. com. Der Hostname wird über das Domain Name System (DNS) in eine entsprechende für den Computer lesbare IP-Adresse umgewandelt. Der Netzbetreiber ändert mit der Zeit die IP-Adresse zu dem Computer. Greift ein Computer auf das Internet zu, ist dies unproblematisch. Man identifiziert sich gegenüber dem Netzbetreiber. Die Kamera wird aber von außen aus dem Internet nicht mehr gefunden, wenn nicht eine statische (feste) IP-Adresse mit dem Netzbetreiber vereinbart wurde. Statische IP-Adressen sind in der Regel kostenpflichtig. Abhilfe schafft die Installation einer DynDNS-Client-Software. Es handelt sich um einen Internetdienst, der es ermöglicht, einen festen Hostnamen als Pseudonym für eine wechselnde IP-Adresse einzurichten. Dieser Dienst übernimmt die Aufgabe, dass die Netzwerkkamera immer über denselben Hostnamen angesprochen wird. Die Bilder einer Netcam können mit einem JavaScript auf eine Internetseite gesetzt werden. Für öffentliche Bereiche sind aber private stetige Video Aufnahmen nicht zulässig. Die Vorteile des Internets beinhalten aber auch gleichzeitig Gefahren für die Netzwerkkamera. Hacker versuchen über das Internet massive, feindliche Angriffe auf Netzwerkkameras. Die IP-Adresse der Kamera sollte nicht im Quellcode sichtbar sein. Nur ein verschlüsselter Zugang bietet einen gewissen Schutz.. |